Tatortkontrollkommission

unabhängige Kommission zur Untersuchung und Kontrolle der Medialisierung und Visualisierung von Rechtswirklichkeit am Beispiel der ARD-Produktionen "Tatort" und "Polizeiruf 110"

Freitag, 17. Oktober 2008

Kind zu ersteigern

Tatort vom Sonntag, 06.07.08:
Ausweglos (Regie: Hajo Gies, MDR >>)

Sachverhalt:
In der Leipziger Innenstadt wird am frühen Morgen die Leiche einer jungen Frau gefunden. Susanne Körting wurde brutal erschlagen. Ihr Mann Manuel (Hinnerk Schönemann) erzählt den Hauptkommissaren Eva Saalfeld (Simone Thomalla) und Andreas Keppler (Martin Wuttke), dass er sich vor kurzem von Susanne getrennt hätten. Als sich bei der Obduktion herausstellt, dass Susanne Körting wenige Tage vor ihrer Ermordung ein Kind entbunden hat, gerät ihr Ehemann, der die Schwangerschaft verschwiegen hat, unter Verdacht.

Die Kommissare gehen der gescheiterten Ehe auf den Grund und erfahren, dass Susanne Körting es mit der ehelichen Treue nicht so genau genommen hat. Mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber Jörg Grabosch (Matthias Matschke) soll sie sich auf einer Betriebsfeier vergnügt haben, und auch ihr letzter Chef, der verheiratete Peter Marquardt (Oliver Stokowski), der sie beim Kauf eines Kinderwagens begleitet hatte, rückt ins Visier der Ermittler. Die Suche nach dem oder der Mörder/in wird schnell zur Suche nach dem Erzeuger des noch immer verlorenen Babys. Nach diesem wird landesweit gefahndet, doch es fehlt jede Spur, und die Befürchtung, es könne getötet worden sein, lässt die Kommissare, die aus der Zeit ihrer gemeinsamen Ehe ebenso die Erfahrung eines verlorenen Kindes teilen, nicht ruhen.

Derweil ereignet sich Erstaunliches: Beim Besuch des behandelnden Frauenarztes der Toten (Andreas Borcherding) behauptet dieser, Susanne Körting sei bei ihm nicht als Schwangere in Behandlung gewesen. Auf dezidierte Nachfrage der Beamten behauptet dieser, sie könne auch bei keinem anderen Arzt gewesen sein, wie er durch Nachfrage bei der Krankenkasse in Erfahrung gebracht haben will.

Zwischendurch rücken die Kommissare zur Kindesrettung aus: Eine Frau meldet, aus der Wohnung ihres als Single lebenden Nachbars dringe ununterbrochenes Kleinkindgeschrei. Die Tür ist schnell aufgebrochen, die skuril anmutende Wohnung durchsucht. Schließlich finden sie das Kind wohlbehalten und wollen sich gerade auf den Weg ins Revier machen, als die Besitzer der Wohnung zurückkehren. Noch ehe sie sich versehen, sollen sie festgenommen werden. Doch das ganze stellt sich als großer Irrtum heraus. Denn der Junggeselle hat Besuch von seiner kleinen Schwester und deren Neugeborenen und war mit ihr "nur für ein paar Minuten Kaffeetrinken gegangen".

Die Nerven liegen blank. Die Ermittler verhören erneut Peter Marquardt und dessen Frau. Diese haben auch gerade ein neugeborenes Kind und einen ebensolchen Kinderwagen wie er auch am Tatort gewesen sein könnte.

Bald stellt sich heraus, dass die Tote lediglich als Leihgebärende der Marquardts dienen sollte. Darauf kommen die Ermittler durch einen Hinweis der Sprechstundenhilfe des Arztes, die bald selbst tot aufgefunden wird. Jemand hatte sie von einer Brücke gestoßen. Offenbar wollte Susanne Körting ihr Kind nicht herausgeben oder war ihr das von den Marquardts in Aussicht gestellte Geld zu wenig, das ihr (Ex-)Mann zum Erhalt seiner schlecht gehenden Tischlerei so dringend hätte brauchen können...

Bewertung:
Die Rolle des Kommissar Keppler scheint dem Schauspieler Martin Wuttke wie auf den Leib geschrieben - oder ist es umgekehrt? Dabei ist der Konflikt mit strafprozessualen Ermittlungsvorschriften quasi vorprogrammiert. Eine Charakter-Beschreibung, wie sie im Internet zu finden ist, bringt das ganz treffend auf den Punkt:
Keppler benimmt sich überall, als wäre er zu Hause. Er bringt es fertig, den Inhaber einer Wohnung glatt zu übersehen, um sich umso geschäftiger gleich und ohne zu fragen über eine Schublade, ein Fotoalbum oder auch einen Kochtopf herzumachen, nur um zu schauen,was drinnen ist. Wohl kein zweiter Polizeibeamter wird so oft verwundert nach einem Durchsuchungsbeschluss gefragt wie er.Häufig antwortet Eva für ihn:„Seien Sie froh, dass er keinen hat!“ Denn eine Durchsuchung führt Keppler auf seine Art durch: professionell, akkurat, penibel, detailversessen. Aber meistens „guckt er ja bloß mal“ und entschuldigt sich auch sofort dafür, wenn er damit jemandem zu nahe tritt – was häufig der Fall ist.
Immerhin, die Auseinandersetzung mit dem auch für Polizeibeamte verbotenen Ermittlungsmethoden findet statt – vor laufender Kamera quasi. Doch erzeugt das nicht auch eine Atmosphäre, in der die Zuschauer/innen nur hoffen können, dass die Wohnungsbesitzer etc. klein beigeben und in die Wohnungs"umschau" einwilligen?! Wie nervig wäre es, wenn die Kommissare jetzt erst einen Durchsuchungsbeschluss holen müssten, wo es doch gerade so spannend ist. Auch wenn die Mühen des Antragschreibens, Begründens und Prüfens dem Publikum erspart bleiben, ist für einen Krimi doch nur entscheidend, dass es möglichst schnell und spannend voran geht. Dem konnte sich auch die Kommission nicht immer ganz entziehen und daher scheint es um so dringlicher darauf hinzuweisen, dass es eben nicht genügt, etwas Verbotenes als solches zu bezeichnen und damit den Zuschauer zum Mitverschwörer illegaler Ermittlungen, zum Teil des Korpsgeistes werden zu lassen. Vielmehr muss auch ein spannender Kriminalplott zeigen, dass Ermittler/innen wissen, wo für sie Schluss ist und verstehen, damit umzugehen, ohne aufzugeben.

Im Einzelnen ist folgendes anzumerken:
  • Die Szene, in welcher der Gynäkologe zum Telephon greift, um sich bei der Krankenkasse zu erkundigen, ob seine Patientin etwa noch bei anderen Ärzten in Behandlung ist, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Zwar lässt der Film durchaus offen, ob das Gespräch mit der Krankenkasse tatsächlich stattgefunden hat oder ob der Arzt die Beamten darüber nur täuscht, die Kommission hält es jedoch für wichtig, darauf hinzuweisen, dass solcherlei Auskünfte über Patientendaten für eine Krankenkasse ebenso der Geheimhaltung unterliegen wie für einen Arzt. Die Auskunft hätte somit nicht ohne Weiteres erteilt werden dürfen und schon gar nicht am Telephon.
  • Das gewaltsame Eindringen in die Wohnung des Junggesellen, aus der die Schreie des Kindes kamen (s.o.), war auch ohne Durchsuchungsbeschluss gerechtfertigt. Auch wenn es sich nachträglich als Irrtum herausstellte, handelten die Beamten hier nicht nur aus strafprozessualen, sondern auch aus präventiven Gründen, um das Baby vor gesundheitlichen Gefahren zu bewahren. Dabei durften sie davon ausgehen, dass ein weiteres Abwarten oder die Verständigung eines Schlossers möglicherweise zur Flucht des Verdächtigen mit dem Kind geführt hätte. Damit können sie sowohl nach den Polizeigesetzen zur Gefahrenbeseitigung als auch nach der StPO zur Verfolgung von Tatverdächtigen im Falle unmittelbar drohender Gefahr ausnahmsweise nach eigenem Entschluss handeln und Wohnungen durchsuchen. Diese Voraussetzungen waren hier gegeben. Daran ändert auch der tatsächliche Irrtum über die Umstände nichts. Allerdings müssen die Behörden für den Entstandenen Schaden gegenüber den Bewohner/innen aufkommen.
  • Die Vernehmung des Gynäkologen auf dem Polizeirevier zunächst als Zeugen, im Verlauf des Gesprächs aber als Verdächtigen hätte sofort abgebrochen werden müssen, als dieser einen Anwalt zu sprechen verlangte. Setzt die Polizei die Vernehmung dennoch fort, führt dies zur Unverwertbarkeit der Aussage im gerichtlichen Verfahren. Im übrigen stellt es einen Verstoß gegen die Justizgrundrechte des Zeugen bzw. Verdächtigen dar.
  • Nach dem Auffinden des gesuchten Kindes nimmt die Kommissarin das Kleinkind an sich, um es ihrer Mutter zur Aufbewahrung zu geben. Das ist selbstverständlich nicht zulässig. Zuständig ist hier das Jugendamt für die angemessene Versorgung und Unterbringung des Kindes, wenn eine ärztliche Versorgung nicht notwendig erscheint.
  • Am Ende des Films kommt es zu einer - für Jurist/innen reichlich amysanten - Auseinandersetzung zwischen dem Ehepaar Marquardt und dem Ex-Mann der Toten. Dabei bietet dieser den Marquards das Sorgerecht an seinem Kind an, nach dem sich herausgestellt hat, dass er selbst der Vater des Kindes sei, wenn diese dafür einen bestimmten Geldbetrag zur Rettung seiner Tischlerei zahlten. Dadurch wird der irreale Eindruck erweckt, es handle sich beim Sorgerecht um ein privatrechtlichen Abtretungsvertrag, bei dem das Eigentum an dem Kind übertragen werden kann. Wenn das ginge, würde bestimmt so manche Eltern ihre Kinder bei E-bay versteigern... Tatsächlich ist die Frage des Sorgerechts keine zivilrechtliche, sondern eine öffentlich-rechtliche Frage. Wird das Sorgerecht nicht von den Eltern selbst ausgeübt hat ein Familiengericht zum Wohle des Kindes über die Frage zu entscheiden, wer es statt derer ausüben darf bzw. soll. Eine rechtsgeschäftliche Verfügung über Menschen ist im Rechtsstaat formell zumindest ausgeschlossen.


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