Polizeiruf 110 vom Sonntag, 13.04.2008:
Wie ist die Welt so stille (Regie: Alain Gsponer,
BR)Sachverhalt:Am Ortsrand von München wurden das Ehepaar Lilly und Werner Harms sowie ihr 26-jähriger Sohn Holger nachts in ihrem Einfamilienhaus grausam erschlagen. Der Mörder hat ein Schlachtfeld hinterlassen.
Am Tatort sind die beiden Kriminalhauptkommissare Jürgen Tauber (Edgar Selge) und Jo Obermaier (Michaela May) entsetzt über die Brutalität, mit der die Familie regelrecht hingerichtet wurde. Die 20-jährige Tochter Maren hat die Mordnacht nur deshalb überlebt, weil sie zur Tatzeit zufällig bei einer Freundin übernachtete. Sie erleidet einen Schock, als sie am Morgen ins Elternhaus zurückkehrt. Tauber verspricht der verzweifelten Tochter Maren (Naja Bobyleva), den Fall so rasch wie möglich aufzuklären und bittet ihren Verlobten, Thomas Rösch (David Rott), sich verstärkt um Maren zu kümmern. Tauber hat Sorge, dass sie möglicherweise in Lebensgefahr schwebt, solange der Täter nicht gefasst ist.
Sowohl Maren Harms als auch die Presse und Staatsanwalt Voss setzen die Kommissare fortan unter Druck. Aber schon nach den ersten Verhören muss sich Tauber eingestehen, dass er das Versprechen, das er Maren gab, nicht so zügig wie erhofft einlösen kann: Der Kreis der möglichen Täter ist zwar groß, doch letztlich können er und Kollegin Obermaier keinem und keiner der Verdächtigen etwas nachweisen. Damit steigt der Druck auf die Kommissare und ihre Ermittlungsmethoden werden härter. Kommissar Tauber gehen die Bilder der blutüberströmten, misshandelten Leichen vom Tatort nicht aus dem Kopf; er kann sie nicht mehr sehen, sie verfolgen ihn selbst noch in seinen Träumen. Was als Ermittlungseifer begann, wendet sich bald in Angst vor den eigenen Träumen, Schlaflosigkeit und Besessenheit. Erst wenn er »das Schwein geschnappt hat, dass das angerichtet hat«, wird er schlafen können. Um sich wachzuhalten, stürzt Tauber einen Koffeindrink nach dem anderen hinab. Kaum noch Herr seiner selbst, überschreitet Tauber dabei nicht nur seine eigenen Grenzen, sondern auch die Grenzen der Legalität: KollegInnen beschimpft, Zeugen werden körperlich bedroht und misshandelt, falsche Fährten gesetzt und die Verbreitung höchstpersönlicher Initimität im Freundeskreis eines Verdächtigen, dem Freund des ermordeten Sohns der Familie Harms, führt zu dessen sozialer Isolation und schließlich Selbstmord.
Kommissarin Jo Obermaier beobachtet das Verhalten ihres Partners mit wachsender Besorgnis. Nicht unwidersprochen nimmt sie dessen Alleingänge hin, empfiehlt sogar dem leitenden Staatsanwalt den Rückzug Taubers von den Ermittlungen. Dieser hat jedoch einen so hohen Erwartungsdruck aufgestellt, dass er zwar betont, das Verhalten des Kommissars würde zwar »unter normalen Bedingungen«zu dessen Abzug führen, aber angesichts des Personalmangels sollten sich die beiden Polizisten »gefälligst zusammenreißen«. Ein Rechtfertigungsgrund für die bereits begangenen Rechtsverletzungen und Straftaten im Amt, liefert der Staatsanwalt gleich mit: Tauber sei von dem – ausgemärgelten und alkoholsüchtigen, körperlich schlaffen – Zeugen angegriffen worden und hätte sich nur verteidigt. Nach dem Selbstmord des Hauptverdächtigen, bricht Tauber schließlich zusammen und wird auf Kur geschickt. Der Fall wird zu den Akten gelegt.
Erst viel später, beim herbstlichen Pflügen eines Ackers, entdeckt ein Bauer die Tatwaffe – einen Baseballschläger, und an ihm haften noch immer die DNA-Spuren des Mörders. Die DNA führt die neu aufgelebte Sonderkommission zum schnöseligen Verlobten der Überlebenden. Diesem wird jedoch von einer anderen Geliebten ein Alibi gegeben, die mit ihm die Mordnacht im Bett verbracht haben will. Da den Ermittlern, samt des aus der Kur zurückgekehrten Tauber, der DNA-Beweis als Indiz für eine Verurteilung nicht genügt, laden sie Rösch und dessen junge Geliebte zum Parallelverhör. Um die Geliebte zum Sprechen zu bringen, verleiten sie Rösch zu der Aussage, der Sex mit Maren Harms sei viel besser und die Geliebte nur so ein Zeitvertreib nebenher. Diese Aussage wird life in das Vernehmungszimmer der jungen Frau übertragen, wo diese unter Tränen einräumt, dass sie beim Erwachen in der Mordnacht festgestellt habe, dass Rösch nicht mehr im Bett sei. Als er später wiederkam, sei er kalt gewesen. Auch diese Aussage wird life über Lautsprecher in das Vernehmungszimmer von Rösch übertragen, wo Tauber zum letzten Schlag ausholt und ihn an seiner Eitelkeit packt. Er gesteht die Tat.
Tauber berichtet Maren Harms, die ungläubig über eine mögliche Verstrickung ihres Freundes in dessen Büro das Ende der Vernehmung abgewartet hat, von dem Geständnis. Worauf sich diese einen als Aservat beschlagnahmten Baseballschläger nimmt und Rösch erschlägt.
Quelle:
ard.deBewertung:Dem jungen Regisseur
Alain Gsponer ist als Debütkrimi ein bemerkenswert befremdlicher und zugleich auswegloser
Polizeiruf 110 gelungen. »Selten hat ein TV-Krimi die Polizeiarbeit so gut dargestellt.«, schreibt die Süddeutsch Zeitung und wir fragen uns, woher kennt die Süddeutsche Zeitung deutsche Polizeiarbeit? Dennoch honoriert die Kommission die außergewöhnliche Direktheit mit der Themen wie Polizeigewalt, Zeugenkriminalisierung, gesellschaftliche Ausschlusswirkung, Homophobie und medialer Druck auf die ErmittlerInnen hier inszeniert wurden. Außergewöhnlich klar erfolgte auch die Benennung diverser Tabubrüche als Rechtsverletzung, ja sogar Folter. Undzwar nicht durch irgendeinen Verdächtigen oder dessen Verteidiger, sondern durch die Kollegin selbst, die sogar remonstriert. Dass diese Remonstration ohne Erfolg blieb, dass der leitende Staatsanwalt die Rechtsverletzungen nicht nur hinnahm, sondern auch vertuschte, mag konsequent sein. Ging doch der Ermittlungsdruck und die unreflektierte Hexenjagd gegen den Hauptverdächtigen vor allem von ihm aus. Die Kommission fragt sich jedoch, ob es bei einer bloßen Darstellung der Polizeiarbeit als menschenrechtswidrig und menschenunwürdig - und zwar sowohl für die Opfer von Polizeiarbeit wie für die PolizeibeamtInnen selbst – als Aufklärung genügen kann. Der Film weist keine Perspektive auf, er ist reiner Fatalismus. Tauber tut, was von ihm erwartet wird, zerbricht daran und geht in Kur. Dort reflektiert er zwar über die Unmöglichkeit von Polizeiarbeit, doch erscheint auch das wie reinster Selbstschutz. Wer eine unmögliche Aufgabe zu erledigen hat, kann eben nichts richtig tun. Persönliche Konsequenzen, die zu einer Selbstkorrektur des Apparats Polizei und/oder Justiz führen könnten, gibt es nicht. Weder gibt es ein Echo der Medien über die
unmögliche Polizeiarbeit noch dienstrechtliche Konsequenzen. Der Zuschauer leidet nur mit dem Leid der Ermittler, der Ausweglosigkeit der Situation, die sich mit jedem Fehltritt der Polizisten nur noch tiefere Wunden und immer größere Betroffenheit, nur noch mehr Mitleid erzeugt. Schließlich sind es nicht die menschliche Fähigkeiten, die zur Lösung des Verbrechens führen, sondern Kommissar Zufall und die Technik (hier: DNA-Test). Es bleibt den Menschen überlassen, durch schmutzige Tricks, der Wahrheit zum Siege zu verhelfen und den zurückgelassenen Opfern ihrem
unmöglichen Schicksal zu überlassen. Ein Versagen auf ganzer Linie.
Die Kommission gibt zu bedenken, dass diese mutige und wichtige Thematisierung von Polizeiarbeit den Zuschauern zwar einen Einblick in die geschlossene Gesellschaft der Justiz zu geben vermag und damit auch einen wichtigen Beitrag zur Demokratisierung und Kontrolle von Polizeiarbeit leistet. In der dargestellten Weise gelingt es jedoch nicht, eine wirkliche Debatte über Legitimität, Sollen und Können von polizeilicher Ermittlungstätigkeit als innerer Widerstand gegen die
Unmöglichkeit dieses System bei den Zuschauern zu erzeugen. Die Konsequenzlosigkeit bei amtlicher Rechtspflichtverletzung, die Selbstverständlichkeit, mit der polizeiliche Gesetzesübertretung unter den Teppich gekehrt wird und die Lösung: »Wer so abscheuliches tut, dem muss gleiches wiederfahren!«, sorgen eher dafür, dass der Zuschauer sich damit abfindet. Wenn dieses fortgesetzte Unrecht wirklich Polizeiarbeit sein soll, dann muss mensch sich wohl damit abfinden, dass, wer Täter finden will, auch Opfer hinnehmen muss.
Nicht nur die Kommission weiß, dass dies weder der Polizeiarbeit in Deutschland gerecht wird noch für die Aufklärung der Zuschauer, was immer auch Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein muss, geeignet sein kann. Lösungswege gibt es immer und der Mensch
kann sich entscheiden. Dies zu thematisieren, notfalls auch gegen die Sympathieträger, wäre mit Blick auf die Quoten vielleicht noch mutiger gewesen, geboten wäre es allemal.
Strafbarkeit der Beteiligten:- dauernde Vernehmung von Verdächtigen ohne Belehrung
- verbotene Vernehmungsmethoden
- Nötigung im Amt
- Körperverletzung im Amt
- Strafvereitelung im Amt
- uneidliche Falschaussage
- Verstoß gegen Dienstvorschriften
- Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen / Informationelle Selbstbestimmung
Sonstiges:- Verstoß gegen gesunden Menschenverstand und Tarifvertragsbestimmungen